D13a15 - Gelten die Bestimmungen für eine Unternehmensübertragung auch für eine Übertragung zwischen zwei Tochtergesellschaften einer Unternehmensgruppe?

Ja.

In einem Urteil hat der EuGH entschieden, dass die Richtlinie 2001/23/EG jeden rechtlichen Übergang der Person des Arbeitgebers regeln soll, wenn die sonstigen Bedingungen, die sie vorschreibt, erfüllt sind, und dass sie somit auf eine Übertragung zwischen zwei Tochtergesellschaften derselben Unternehmensgruppe angewendet werden kann, die unterschiedliche juristische Personen darstellen, die jeweils eigene Arbeitsverhältnisse mit ihren Arbeitnehmern eingehen. Der Umstand, dass die betreffenden Unternehmen nicht nur dieselben Inhaber haben, sondern auch dieselbe Geschäftsleitung und dieselben Räumlichkeiten und dass sie an demselben Werk arbeiten, ist in diesem Zusammenhang nicht ausschlaggebend.

Der Gerichtshof führt weiter aus, dass der Ausschluss von Übertragungen zwischen Gesellschaften derselben Unternehmensgruppe vom Geltungsbereich der Richtlinie ihrem Zweck entgegenstehen würde, der nach Auffassung des Gerichtshofs darin besteht, soweit wie möglich die Ansprüche der Arbeitnehmer bei einem Inhaberwechsel sicherzustellen, indem man ihnen die Möglichkeit gibt, im Dienst des neuen Inhabers zu verbleiben, zu denselben Bedingungen wie zu denen, die mit dem Veräußerer vereinbart worden waren.

Mit dem vorgenannten Urteil wollte der EuGH ein starkes Signal an die Arbeitgeber senden, die bei einer Umstrukturierung versucht sein könnten, Arbeitnehmer von einem Konzernunternehmen zum anderen zu übertragen und dabei deren Beschäftigungsbedingungen zu ändern.

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