Die besondere Regelung, die auf Ebene des Unternehmens oder des betreffenden Sektors definiert wird, muss folgende Punkte enthalten:
- Die praktischen Modalitäten und die technischen Maßnahmen der Nichterreichbarkeit der digitalen Werkzeuge;
- Die Maßnahmen der Sensibilisierung und der Fortbildung;
- Die Modalitäten des Ausgleichs im Falle einer außergewöhnlichen Ausnahmeregelung zum Recht auf Nichterreichbarkeit.