Nach dem Gesetz vom 28. Juni 2023 zur Änderung des Arbeitsgesetzbuchs für die Einführung einer Regelung bezüglich des Rechts auf Nichterreichbarkeit (loi du 28 juin 2023 portant modification du Code du travail en vue d’introduire un dispositif relatif au droit à la déconnexion) hat der Arbeitgeber die Pflicht eine besondere Regelung zu definieren, die das Einhalten des Rechts auf Nichterreichbarkeit gewährleistet, wenn die Arbeitnehmer digitale Werkzeuge für berufliche Zwecke nutzen.
Diese besondere Regelung gilt, wenn der Arbeitnehmer sich außerhalb seiner Arbeitszeit befindet und wird auf Ebene des Unternehmens oder des betreffenden Sektors definiert.