Als risikobehaftete Arbeitsplätze gelten:
- alle Arbeitsplätze, an denen der betreffende Arbeitnehmer dem Risiko einer Berufskrankheit, dem spezifischen Risiko eines Arbeitsunfalls am Arbeitsort selbst, physischen oder biologischen Einflüssen, die für ihn gesundheitsschädlich sein können, oder kanzerogenen Stoffen ausgesetzt ist;
- alle Arbeitsplätze, mit denen eine Tätigkeit verbunden ist, die die Sicherheit und Gesundheit anderer Arbeitnehmer oder Dritter ernsthaft gefährden könnte, sowie alle Arbeitsplätze, die die Steuerung einer Anlage beinhalten, deren Ausfall die Sicherheit und Gesundheit anderer Arbeitnehmer oder Dritter ernsthaft gefährden könnte.