D18h2 - Haben Mitglieder der Feuerwehr oder freiwillige Zivilschutzhelfer Anspruch auf eine Befreiung von der Arbeit, um an den Einsätzen ihrer Einheit teilzunehmen?

Ja.

Arbeitgeber sind verpflichtet, die in ihrem Betrieb beschäftigten Mitglieder der Feuerwehr oder freiwilligen Zivilschutzhelfer in Notsituationen, die den Einsatz in ihrer Einheit erfordern, von ihren beruflichen Verpflichtungen freizustellen.

Diese Pflicht gilt nicht für die von den Rettungsdiensten organisierten Bereitschaftsdienste.

Wenn der Arbeitgeber zur Einschätzung gelangt, dass eine Abwesenheit von der Arbeit missbräuchlich stattfindet, kann er beim Innenminister ein Schiedsverfahren anstrengen.

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