Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben Versicherte unter 65 Jahren, die infolge längerer Krankheit, eines Gebrechens oder Verschleiß eine Minderung der Arbeitsfähigkeit erlitten haben, die sie daran hindern, ihren zuletzt ausgeübten Beruf oder eine andere ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung auszuüben.
Versicherte müssen in den drei Jahren, die der Erwerbsunfähigkeit oder dem Ablauf des Krankengeldes vorausgehen, eine Versicherungszeit von mindestens zwölf Monaten nachweisen können. Diese Voraussetzung gilt nicht, wenn die Erwerbsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit bedingt ist.
Nähere Informationen über die Erwerbsminderungsrente sind bei der Nationalen Rentenversicherungskasse (Caisse Nationale d’Assurance Pension - CNAP) erhältlich.