Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente haben Versicherte ab dem Alter von 60 Jahren, die mindestens 480 versicherte Monate aus Pflichtversicherung, Weiterversicherung, freiwilliger Versicherung, nachgekauften Versicherungszeiten oder ergänzenden Anwartschaftszeiten für den Bezug der Altersrente nachweisen können. Mindestens 120 dieser Monate müssen aus Pflichtversicherung, Weiterversicherung, freiwilliger Versicherung oder nachgekauften Versicherungszeiten bestehen.
Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente ab 57 Jahren haben Versicherte, die 480 versicherte Monate im Rahmen der Pflichtversicherung nachweisen können.
Nähere Informationen über die vorzeitige Altersrente sind bei der Nationalen Rentenversicherungskasse (Caisse Nationale d’Assurance Pension - CNAP) erhältlich.