Wie alle anderen Arbeitnehmer hat der in einem Privathaushalt beschäftigte Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Lohns, der mindestens dem sozialen Mindestlohn entspricht.
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Wie alle anderen Arbeitnehmer hat der in einem Privathaushalt beschäftigte Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Lohns, der mindestens dem sozialen Mindestlohn entspricht.