Nein.
Der Arbeitgeber kann Weiterbildungsmaßnahmen vorschlagen, aber er kann seine Arbeitnehmer nicht zum Besuch von Weiterbildungen verpflichten.
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Nein.
Der Arbeitgeber kann Weiterbildungsmaßnahmen vorschlagen, aber er kann seine Arbeitnehmer nicht zum Besuch von Weiterbildungen verpflichten.