Begriffsbestimmungen
Die Lohn- oder Gehaltspfändung ist ein Mittel zur gerichtlichen Zwangsvollstreckung (Friedensgericht), die es dem Gläubiger des Arbeitnehmers ermöglicht, das ihm geschuldete Geld direkt beim Arbeitgeber einzutreiben.
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Begriffsbestimmungen
Die Lohn- oder Gehaltspfändung ist ein Mittel zur gerichtlichen Zwangsvollstreckung (Friedensgericht), die es dem Gläubiger des Arbeitnehmers ermöglicht, das ihm geschuldete Geld direkt beim Arbeitgeber einzutreiben.