Ja.
Unter „Arbeitsentgelt“ ist die allgemeine Vergütung des Arbeitnehmers zu verstehen, zu der neben dem in Form von Geldleistungen gezahlten Entgelt auch die anderen etwaigen geldwerten Vorteile und Sonderzuwendungen wie beispielsweise Gratifikationen, Tantiemen, Rabatte, Prämien, kostenlose Unterkunft und sonstige jegliche Werte der gleichen Art zählen.