D3d5 - Kann ein Arbeitnehmer während der ersten zwei Wochen der Probezeit kündigen?

Nein.

Während der ersten zwei Wochen der Probezeit kann der Arbeitnehmer nicht kündigen, außer im Falle einer schwerwiegenden Verfehlung seitens des Arbeitgebers (z. B. Diebstahl, körperliche Gewalt oder Drohungen).

Nach diesen 2 Wochen kann der Arbeitsvertrag jederzeit während der Probezeit gekündigt werden.

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