Dabei handelt es sich um die Möglichkeit für einen arbeitsunfähigen Arbeitnehmer, aus therapeutischen Gründen schrittweise wieder an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren, auch wenn seine Genesung noch nicht vollständig abgeschlossen ist, sofern die Arbeitswiederaufnahme und die ausgeübte Tätigkeit der Verbesserung des Gesundheitszustands des Arbeitnehmers dienen.
Da die gesetzlichen Bestimmungen keine vorgegebene Arbeitsdauer vorsehen, kann die Arbeitswiederaufnahme schrittweise und unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands des Arbeitnehmers erfolgen, mit dem Ziel, diesen zu verbessern.