Ist der Arbeitnehmer der Ansicht, dass sein Arbeitszeugnis nachteilige Bemerkungen enthält, kann er vom Arbeitgeber die Ausstellung eines neuen Zeugnisses verlangen, das sich auf die im Arbeitsgesetzbuch vorgesehenen gesetzlichen Angaben beschränkt.
In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein ordnungsgemäßes Zeugnis auszustellen.