D11h5 - Ist vor dem Arbeitsgericht eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben?

Nein.

Vor dem Arbeitsgericht ist keine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben.

Der Arbeitnehmer kann somit selbst den Klageantrag verfassen und einreichen und dann in der Verhandlung seine Argumente vortragen.

Anmerkung
In der Berufungsinstanz ist jedoch die Hinzuziehung eines Anwalts Pflicht.

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