Welches Gericht örtlich zuständig ist, wird durch den Hauptarbeitsort des Arbeitnehmers bestimmt.
Fällt der Arbeitnehmer in den Zuständigkeitsbereich mehrerer Gerichte, ist das Gericht am Hauptarbeitsort zuständig.
Arbeitet der Arbeitnehmer auf dem gesamten Gebiet des Großherzogtums, ist das Gericht in Luxemburg zuständig.