Das Arbeitszeitkonto wird in Stunden verwendet. Zudem kann das Arbeitszeitkonto grundsätzlich nicht in Form von Geld verwendet werden.
Auf schriftlichen Antrag des Arbeitnehmers gestattet der Arbeitgeber die Nutzung der über die obligatorische Anwesenheit bei der Arbeit hinausgehenden Stunden des Arbeitnehmers. Die Nutzung des Arbeitszeitkontos richtet sich nach den Wünschen des Arbeitnehmers, es sei denn, betriebliche Gründe oder die berechtigten Wünsche anderer Arbeitnehmer des Betriebs stehen dem entgegen. In jedem Fall muss der Urlaub mindestens einen Monat im Voraus beantragt werden, wenn der Arbeitnehmer die Stunden auf dem Arbeitszeitkonto nutzen will.
In einer Vereinbarung zwischen den Tarifpartnern kann je nach beabsichtigter Abwesenheit eine andere Frist vorgesehen werden.
Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses kann das Arbeitszeitkonto für bezahlten Urlaub, der zum Vollzeit- oder Teilzeit-Basisstundenlohn vergütet wird, genutzt werden, wobei in letzterem Fall die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit nicht weniger als 10 Stunden betragen darf.
Der Arbeitnehmer kann die Stunden auf dem Arbeitszeitkonto also nicht nur nutzen, um in einem bestimmten Zeitraum gar nicht zu arbeiten, sondern er kann auch nur ein paar Tage oder halbe Tage pro Woche frei nehmen, um sich beispielsweise um einen kranken Verwandten zu kümmern.
Für die Teilzeitarbeit sieht der betreffende Artikel eine Mindestarbeitszeit vor, die der Arbeitnehmer im Durchschnitt pro Woche leisten muss, damit die wöchentlichen Arbeitszeiten nicht so kurz ausfallen, dass die Arbeitsorganisation in dem Unternehmen erschwert oder sogar unmöglich wird, insbesondere in Unternehmen, die im durchgehenden Schichtbetrieb arbeiten.