Der Arbeitgeber muss ein System einrichten, das die genaue und ausführliche Führung des Arbeitszeitkontos gewährleistet.
Der Arbeitgeber muss gewährleisten, dass die individuelle Einsicht durch den Arbeitnehmer jederzeit möglich ist und der Arbeitnehmer auf der Grundlage einer monatlichen Aufstellung überprüfen kann, ob die Speisung seinen ursprünglichen Wünschen entspricht.
So muss der Arbeitnehmer jederzeit sein Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto einsehen und anhand einer monatlichen Aufstellung die genaue Führung seines Kontos und den Ursprung der Stunden überprüfen können, mit denen das Arbeitszeitkonto gespeist wurde.
Der Arbeitgeber, der das Arbeitszeitkonto eingerichtet hat, muss die entsprechenden finanziellen Mittel zuzüglich der Arbeitgeberbeiträge auf der Passivseite und der Aktivseite der Bilanz bereitstellen und sie gegebenenfalls an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten anpassen.
Aus der Bilanz des Unternehmens muss die genaue Führung des Arbeitszeitkontos, also der angesparten Stunden zuzüglich der Arbeitgeberbeiträge (gegebenenfalls indexiert), eindeutig hervorgehen.