D5l12 - Wird der für die Nutzung des Arbeitszeitkontos in Anspruch genommene Urlaub als Arbeitszeit angesehen und zur Betriebszugehörigkeit hinzugezählt?

Ja.

Der Urlaub, der durch die Nutzung der Stunden auf dem Arbeitszeitkonto genommen wird, wird bei der Ermittlung des Jahresurlaubs des Arbeitnehmers und der Rechte und Pflichten, die sich aus der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ergeben (einschließlich der etwaigen Rechte im Zusammenhang mit einem Zusatzrentensystem), tatsächlicher Arbeitszeit gleichgestellt.

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