Wird der Arbeitnehmer während der freigenommenen Stunden vom Arbeitszeitkonto krank, gelten die durch ein ärztliches Attest gerechtfertigten Krankheitstage nicht als vom Arbeitszeitkonto in Anspruch genommene Urlaubstage und werden dem Arbeitszeitkonto wieder gutgeschrieben.
Wenn sich der Arbeitnehmer im Inland aufhält, muss er dem Arbeitgeber das ärztliche Attest binnen 3 Werktagen zukommen lassen. Wenn er sich im Ausland aufhält, muss er seinen Arbeitgeber schnellstmöglich darüber informieren.