Das Arbeitsgesetzbuch verbietet es Arbeitgebern grundsätzlich, mit Arbeits- oder Ausbildungsvertrag beschäftigte Arbeitnehmer an Sonntagen von Mitternacht bis Mitternacht arbeiten zu lassen.
Sprache wechseln
Das Arbeitsgesetzbuch verbietet es Arbeitgebern grundsätzlich, mit Arbeits- oder Ausbildungsvertrag beschäftigte Arbeitnehmer an Sonntagen von Mitternacht bis Mitternacht arbeiten zu lassen.