D5d4 - Dürfen junge Arbeitnehmer nachts arbeiten?

Jugendliche dürfen nachts nicht beschäftigt werden.

In diesem Zusammenhang bedeutet „nachts“ einen Zeitraum von mindestens 12 aufeinanderfolgenden Stunden, der die Zeitspanne zwischen 20.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens umfasst.

In Unternehmen und Abteilungen mit Dauerschichtbetrieb dürfen junge Arbeitnehmer hingegen bis 22.00 Uhr arbeiten.

Der Minister für Arbeit kann für Arbeiten, die im Rahmen einer offiziellen, von den zuständigen Behörden organisierten und beaufsichtigten Berufsausbildung verrichtet werden, schriftliche Ausnahmen vom Nachtarbeitsverbot genehmigen:

  • im Gesundheitswesen: Krankenhäuser, Kliniken, Einrichtungen zur Betreuung und Pflege älterer oder pflegebedürftiger Personen, Kinderheime und Einrichtungen, die im Bereich der Betreuung oder Erziehung von Kindern tätig sind, und ähnliche Einrichtungen (Jugendliche fallen unter das Gesetz vom 26. März 1992 über die Ausübung und Aufwertung bestimmter Gesundheitsberufe (loi du 26 mars 1992 sur l’exercice et la revalorisation de certaines professions de santé));
  • im sozialpädagogischen Bereich;
  • im Hotel- und Gastronomiegewerbe (Jugendliche, die an die Bestimmungen des Titels 1 von Buch 1 des Ausbildungsvertrags gebunden sind);
  • in den Streitkräften;
  • im Bäcker- und Konditorgewerbe.

Im Hotel- und Gastronomiegewerbe ist die Nachtarbeit auf 22.00 Uhr abends begrenzt.         

In jedem Fall ist Arbeit zwischen Mitternacht und 4.00 Uhr morgens verboten.

 

Der Arbeitgeber muss in seinem Antrag den Namen der erwachsenen Person, die die Überwachung des Jugendlichen gewährleistet, angeben.

Derartige Ausnahmen dürfen jedoch nur gewährt werden, wenn objektive Gründe diese rechtfertigen und unter der Bedingung, dass eine angemessene Ausgleichsruhezeit den Jugendlichen zeitnah gewährt wird.

Darüber hinaus, dürfen die gewährten Ausnahmen keine Auswirkungen auf die Sicherheit, die Gesundheit, die physische, psychische, mentale, spirituelle, moralische und soziale Entwicklung der Jugendlichen haben sowie auf deren regelmäßige Anwesenheit in der Schule, auf deren Teilhabe an Ausrichtungsprogrammen oder beruflichen Weiterbildungen, die von kompetenten Autoritäten gewährt und kontrolliert wurden oder auf deren Eignung von den erhaltenen Anweisungen zu profitieren.

Die Jugendlichen profitieren vor ihrem eventuellen Einsatz in der Nachtarbeit von einer kostenlosen Evaluierung ihrer Gesundheit und ihrer Kapazitäten, die von den kompetenten arbeitsmedizinischen Diensten vorgenommen wird und dies in regelmäßigen Abständen in der Folgezeit.

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