Die reguläre Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf über einen Zeitraum von 7 Tagen innerhalb von 24 Stunden im Durchschnitt höchstens 8 Stunden betragen.
Nachtarbeitnehmer mit Arbeitsplätzen, die mit besonderen Risiken oder einer großen körperlichen oder geistigen Anspannung verbunden sind, dürfen innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden Nachtarbeit nicht mehr als 8 Stunden arbeiten.