Die Anzahl der Überstunden darf sich auf höchstens 2 Stunden pro Tag belaufen.
Die tägliche Gesamtarbeitszeit darf also 10 Stunden nicht überschreiten.
Sprache wechseln
Die Anzahl der Überstunden darf sich auf höchstens 2 Stunden pro Tag belaufen.
Die tägliche Gesamtarbeitszeit darf also 10 Stunden nicht überschreiten.