Nein.
Die Unterbringung von Arbeitnehmern in Räumen, die zu Industrie-, Handwerks- oder Gewerbezwecken genutzt werden, ist verboten.
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Nein.
Die Unterbringung von Arbeitnehmern in Räumen, die zu Industrie-, Handwerks- oder Gewerbezwecken genutzt werden, ist verboten.