Ja.
Die Bestimmungen über die Entsendung gelten auch für sehr kurze Entsendungsdauern. Das entsendende Unternehmen muss demnach auch für Dienstleistungen, die nur einige Stunden an einem Tag dauern, eine Entsendungsanzeige über die elektronische Plattform beim Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) vornehmen.