D15a16 - Muss man eine Entsendung selbst dann anzeigen, wenn die Tätigkeit in Luxemburg nur einige Stunden an einem Tag dauert?

Ja.

Die Bestimmungen über die Entsendung gelten auch für sehr kurze Entsendungsdauern. Das entsendende Unternehmen muss demnach auch für Dienstleistungen, die nur einige Stunden an einem Tag dauern, eine Entsendungsanzeige über die elektronische Plattform beim Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) vornehmen.

Zum letzten Mal aktualisiert am