Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses haftet der Arbeitnehmer für Schäden, die er mit einem Fahrzeug seines Arbeitgebers verursacht hat, nur insofern die Unfallursache auf seine Verfehlung oder sein grob fahrlässiges Verschulden zurückzuführen ist.
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Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses haftet der Arbeitnehmer für Schäden, die er mit einem Fahrzeug seines Arbeitgebers verursacht hat, nur insofern die Unfallursache auf seine Verfehlung oder sein grob fahrlässiges Verschulden zurückzuführen ist.