D1f4 - Kann der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber für die Schäden haften, die er bei einem Unfall mit einem Fahrzeug verursacht hat, das seinem Arbeitgeber gehört?

Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses haftet der Arbeitnehmer für Schäden, die er mit einem Fahrzeug seines Arbeitgebers verursacht hat, nur insofern die Unfallursache auf seine Verfehlung oder sein grob fahrlässiges Verschulden zurückzuführen ist.

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