Nein.
Die Dauer des Sonderurlaubs für die Ausübung bestimmter Ehrenämter darf nicht dem gesetzlichen oder tarifvertraglich vereinbarten Jahresurlaub angerechnet werden.
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Nein.
Die Dauer des Sonderurlaubs für die Ausübung bestimmter Ehrenämter darf nicht dem gesetzlichen oder tarifvertraglich vereinbarten Jahresurlaub angerechnet werden.