D8p3 - Darf der Sonderurlaub für die Ausübung bestimmter Ehrenämter dem Jahresurlaub angerechnet werden?

Nein.

Die Dauer des Sonderurlaubs für die Ausübung bestimmter Ehrenämter darf nicht dem gesetzlichen oder tarifvertraglich vereinbarten Jahresurlaub angerechnet werden.

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