D8n6 - Welche Schritte sind bei der Beantragung des Urlaubs für Entwicklungshilfe zu beachten?

Personen, die den Urlaub für Entwicklungshilfe in Anspruch nehmen möchten, müssen bei der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit (Direction de la coopération au développement) des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten mindestens 3 Monate vor Beginn des Urlaubs einen Antrag in 3-facher Ausfertigung einreichen (mittels des vorgeschriebenen Formulars).

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