Personen, die den Urlaub für Entwicklungshilfe in Anspruch nehmen möchten, müssen bei der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit (Direction de la coopération au développement) des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten mindestens 3 Monate vor Beginn des Urlaubs einen Antrag in 3-facher Ausfertigung einreichen (mittels des vorgeschriebenen Formulars).