D8n2 - Wer kann den Urlaub für Entwicklungshilfe in Anspruch nehmen?

Der sogenannte „Urlaub für Entwicklungshilfe“ ist ein Sonderurlaub, der Experten und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen gewährt wird, sofern sie noch eine andere berufliche Tätigkeit ausüben und nachweislich seit mindestens 1 Jahr beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind.

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