D8m5 - Ist die Dauer des Sporturlaubs mit tatsächlicher Arbeitszeit gleichgestellt?

Ja.

Die Dauer des Sporturlaubs ist mit tatsächlicher Arbeitszeit gleichgestellt.

Während dieser Zeit bleiben die Bestimmungen bezüglich der Sozialversicherung und des Schutzes des Arbeitnehmers weiterhin geltend.

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