Ja.
Die Dauer des Sporturlaubs ist mit tatsächlicher Arbeitszeit gleichgestellt.
Während dieser Zeit bleiben die Bestimmungen bezüglich der Sozialversicherung und des Schutzes des Arbeitnehmers weiterhin geltend.
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Ja.
Die Dauer des Sporturlaubs ist mit tatsächlicher Arbeitszeit gleichgestellt.
Während dieser Zeit bleiben die Bestimmungen bezüglich der Sozialversicherung und des Schutzes des Arbeitnehmers weiterhin geltend.