Anträge auf Sporturlaub sind durch den zugelassenen nationalen Sportverband, den Verein, der einem Sportverband angehört, das COSL oder das LPC auf einem eigens hierfür vorgesehenen Formular einen Monat vor dem Datum der Veranstaltung, für die der Sporturlaub beantragt wird, einzureichen, es sei denn, das urlaubsbegründende Ereignis tritt weniger als einen Monat vor der Veranstaltung ein.
Alle Anträge, mit Ausnahme derjenigen für administrative Führungskräfte, müssen vom Arbeitgeber genehmigt worden sein.
Im Fall von administrativen Führungskräften beginnt der Anspruch auf Sporturlaub am Ersten des auf die Ausstellung der oben genannten Bescheinigung folgenden Monats und endet an demselben Tag wie das Amt als Mitglied des Verwaltungsorgans.
Der für den Sport zuständige Minister gibt dem Antrag auf der Grundlage der Einhaltung der Kriterien statt oder lehnt ihn ab, legt gegebenenfalls die Dauer des Sporturlaubs gemäß den gesetzlich vorgesehenen Höchstgrenzen fest und informiert den Antragsteller und den Arbeitgeber vor Beginn des beantragten Urlaubs schriftlich.