D8m1 - Was versteht man unter Sporturlaub?

Der „Sporturlaub“ ist ein Sonderurlaub, der Leistungssportlern, technischen Führungskräften, nichtprofessionellen Schieds- und Linienrichtern und Lizenznehmern eines anerkannten Sportverbandes genehmigt werden kann und Personen, die eine Funktion innerhalb eines anerkannten luxemburgischen Sportverbandes, einem angeschlossenen Club, dem C.O.S.L. oder dem L.P.C., als Nicht-Berufssportler innehaben und die gleichzeitig einer Tätigkeit als Arbeitnehmer nachgehen.

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