Folgende Aktivitäten kommen für einen Jugendurlaub infrage:
- Aus- und Fortbildungen für Jugendbetreuer;
- Aus- und Fortbildungen für Leiter von Jugendorganisationen oder kulturellen und sportlichen Vereinigungen, sofern sich die Aus- und Fortbildungsaktivitäten im Wesentlichen an Jugendliche richten;
- Organisation und Betreuung von Ausbildungslehrgängen oder pädagogischen Aktivitäten für Jugendliche.
Die Zahl der Jugendurlaubstage, die der Antragsteller in Anspruch nehmen kann, ist auf die Dauer der jeweiligen Aktivität beschränkt.
Hinweis: Ein Antragsteller, der nicht Inhaber eines Hilfsbetreuerscheins (brevet d'aide-animateur) oder eines Betreuerscheins (brevet d'animateur) ist oder nicht über eine entsprechende Qualifizierung verfügt, kann lediglich zwei Drittel der für die Jugendarbeit investierten Tage durch einen Jugendurlaub abdecken.
In diesem Fall werden die berücksichtigten Tagesbruchteile auf ganze Tage aufgerundet.