D8l2 - Wer kann den Jugendurlaub in Anspruch nehmen?

Der Jugendurlaub kann von allen Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, sofern sie üblicherweise auf luxemburgischem Gebiet beschäftigt sind und durch einen Arbeitsvertrag an ein(e) ordnungsgemäß in Luxemburg niedergelassene(s) und in Luxemburg tätige(s) Unternehmen oder Vereinigung gebunden sind.

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