Der Jugendurlaub ist ein Sonderurlaub mit dem Ziel, die Entwicklung von Aktivitäten zugunsten der Jugend auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zu fördern.
Durch die Gewährung von Jugendurlaub müssen die Verantwortlichen für Jugendaktivitäten die Möglichkeit haben, Jugendliche an Praktika, Studientagen oder -wochen, Schulungen, Sitzungen oder Begegnungen im In- und Ausland teilnehmen zu lassen, deren Inhalte von dem für die Jugend zuständigen Minister genehmigt wurden.