Der Urlaub zur Sterbebegleitung kann nur für eine Person für ein und denselben Zeitraum bewilligt werden.
Wenn sich eine oder mehrere Personen den Urlaub zur Sterbebegleitung über diesen Zeitraum teilen, kann jede Person einen Teilzeiturlaub für Sterbebegleitung in Anspruch nehmen, wobei die Gesamtdauer des bewilligten Urlaubs 40 Stunden nicht überschreiten darf (5 Tage x 8 Stunden = 40 Stunden).