Die Dauer des Urlaubs aus familiären Gründen hängt vom Alter des Kindes ab.
Je nach Altersgruppe sind per Gesetz die folgenden Tageskontingente vorgesehen:
- 12 Tage pro Kind für die Altersgruppe zwischen 0 und 4 Jahren,
- 18 Tage pro Kind für die Altersgruppe ab 4 Jahren und bis zum Tag vor dem 13. Geburtstag,
- 5 Tage pro Kind für die Altersgruppe ab dem 13. Geburtstag und bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, jedoch nur im Falle eines Krankenhausaufenthalts des Kindes.
Bei Kindern, für die die Sonderzulage für behinderte Kinder bezogen wird, wird die Dauer des Urlaubs aus familiären Gründen pro Altersstufe verdoppelt und die Bedingung des Krankenhausaufenthaltes gilt in diesem Fall nicht.
Die Urlaubstage aus familiären Gründen, die bereits vor dem 1. Januar 2018 in der betreffenden Altersgruppe genommen wurden, werden von der Höchstzahl der in der betreffenden Altersgruppe zu gewährenden Urlaubstage aus familiären Gründen abgezogen.