Begriffsbestimmung
Mit dem Urlaub aus familiären Gründen können die Eltern eines schwer kranken Kindes unter 18 Jahren oder eines schwer kranken behinderten Kindes während der Erkrankung bei ihm bleiben.
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Mit dem Urlaub aus familiären Gründen können die Eltern eines schwer kranken Kindes unter 18 Jahren oder eines schwer kranken behinderten Kindes während der Erkrankung bei ihm bleiben.