D8d43 - Wie verhält es sich mit der Ausgleichsentschädigung im Falle von Elternurlaub?

Bei Vollzeitelternurlaub wird die Zahlung der Ausgleichsentschädigung infolge eines Beschlusses zur beruflichen Wiedereingliederung ausgesetzt.

Im Falle von Teilzeitelternurlaub oder nicht zusammenhängendem Elternurlaub wird die Höhe der Ausgleichsentschädigung anteilig reduziert.

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