Ein Elternteil mit einem Ausbildungsvertrag hat Anspruch auf Vollzeitelternurlaub von 4 oder 6 Monaten pro Kind.
Während des Ausbildungsvertrags wird die Dauer der beruflichen Grundausbildung sowie diejenige der beruflichen Erstausbildung um die Dauer des bewilligten Elternurlaubs verlängert.