D8d32 - Gibt es Ausnahmen von der Verpflichtung, einen der beiden Elternurlaube unmittelbar im Anschluss an den Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub zu nehmen?

Ja.

Von der Vorschrift, laut der die Eltern einen der beiden Elternurlaube unmittelbar im Anschluss an den Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub nehmen müssen, da ansonsten einer verloren geht, gibt es 2 Ausnahmen:

1. Ausnahme: Alleinerziehende

Alleinerziehende müssen den Elternurlaub nicht unmittelbar im Anschluss an den Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub nehmen. Sie können ihren Elternurlaub später nehmen, wenn sie dies möchten, jedoch auf jeden Fall vor dem 6. Geburtstag des Kindes.

2. Ausnahme

Wenn nur ein Elternteil Anspruch auf Elternurlaub hat, weil der andere Elternteil nicht arbeitet, kann er zwischen dem 1. und 2. Elternurlaub wählen.

Wenn der Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub nicht genommen wurde bzw. kein Anspruch darauf besteht, muss der 1. Elternurlaub am 1. Tag der 3. Woche nach der Geburt bzw. im Falle einer Adoption nach dem Tag des Adoptionsbeschlusses beginnen.

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