Alle Unternehmen des privaten oder öffentlichen Sektors, die auf luxemburgischem Staatsgebiet ansässig sind und in den zwölf Monaten vor dem ersten Tag des Monats der Wahlausschreibung mindestens 15 Arbeitnehmer auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags beschäftigt haben, sind verpflichtet, einen Betriebsrat einzurichten.