D17a2 - Was versteht man unter „Betriebsrat“?

Begriffsbestimmungen
Unter „Betriebsrat“ ist eine Gruppe von Personen eines Unternehmens zu verstehen, die als „Betriebsratsmitglieder“ bezeichnet werden und die:

  • aus den Reihen der Belegschaft des Unternehmens gewählt werden;
  • die Aufgabe haben, die Interessen der Beschäftigten des Unternehmens zu wahren und zu verteidigen.

Ihre Wahl erfolgt nach einem offiziellen Wahlverfahren, das als „Wahl zur Ernennung der Mitglieder des Betriebsrats“ bezeichnet wird und an dem alle Arbeitnehmer des Betriebs unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit teilnehmen können, sofern sie am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet und einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag mit dem Betrieb geschlossen haben und seit mindestens sechs Monaten in dem Unternehmen beschäftigt sind.

Nähere Informationen zum Ablauf der Wahlen zur Ernennung der Mitglieder des Betriebsrats erhalten Sie bei unserem Help Center.

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