Gemäß Artikel 22 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen sind die Räumlichkeiten der Mission unverletzlich.
Demnach dürfen Vertreter des Empfangsstaates sie nur mit Zustimmung des Missionschefs betreten.
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Gemäß Artikel 22 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen sind die Räumlichkeiten der Mission unverletzlich.
Demnach dürfen Vertreter des Empfangsstaates sie nur mit Zustimmung des Missionschefs betreten.