D2g5 - Kann der Empfangsstaat die Arbeitsbedingungen von Angestellten einer diplomatischen Mission überprüfen?

Gemäß Artikel 22 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen sind die Räumlichkeiten der Mission unverletzlich.

Demnach dürfen Vertreter des Empfangsstaates sie nur mit Zustimmung des Missionschefs betreten.

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