Möchte der Arbeitnehmer den Berufseinführungsvertrag kündigen, muss er:
- dem Arbeitgeber die Kündigung per Einschreiben mitteilen;
- eine Kündigungsfrist von 8 Tagen einhalten und
- zulässige und überzeugende Gründe haben.
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Möchte der Arbeitnehmer den Berufseinführungsvertrag kündigen, muss er: