Der Berufseinführungsvertrag wird für eine Dauer von 12 Monaten abgeschlossen.
Der Direktor der Arbeitsagentur (ADEM) kann die Verlängerung des Vertrags um maximal 6 Monate beim gleichen Arbeitgeber bzw. den Abschluss eines neuen Vertrags mit der gleichen Laufzeit bei einem anderen Arbeitgeber genehmigen.