Eine Praktikumsvereinbarung kann bei Nichteinhaltung von Vertragsbestimmungen oder Uneinigkeit über die Vertragsbestimmungen durch die Schule und/oder den Praktikumsbetrieb ausgesetzt oder unterbrochen werden.
In diesem Fall unterrichtet die erstbetreibende Partei die anderen Parteien. Die betroffenen Parteien treffen sich und verhandeln, um gemeinsam eine Lösung im Interesse des Praktikanten zu finden.
Wird keine Einigung erzielt, kann die Praktikumsvereinbarung durch den Praktikumsbetrieb und/oder den Schulleiter fristlos gekündigt werden. In diesem Fall muss der Praktikant das Praktikum in einem anderen Praktikumsbetrieb fortsetzen, wobei die bereits ausgeführten Tätigkeiten und die Dauer des absolvierten Praktikums anerkannt werden.
Der Betreuer im schulischen Umfeld hat den bereits absolvierten Teil des Praktikums zu bewerten. Die zuständigen Berufskammern werden davon in Kenntnis gesetzt.