Das Ziel der Reform der Berufsausbildung besteht darin, die Schul- und die Arbeitswelt einander näher zu bringen. Zu diesem Zweck werden Praktika für alle Berufsausbildungen ohne Ausbildungsvertrag vorgesehen (in der Regel für die Ausbildung, die mit dem Techniker-Diplom (diplôme de technicien) abgeschlossen wird).
Alle von dieser Reform betroffenen Ausbildungswege sollen in erster Linie die Einstellungschancen der Jugendlichen verbessern.
Im Rahmen der Praktikumsvereinbarung hat die Praktikumsstelle (d. h. die Vertreter der Schule) die Aufgabe, Ausbildungspraktika im beruflichen Umfeld zu organisieren, die Schüler bei der Suche nach einem Praktikumsplatz zu beraten, Praktikumsbetriebe zu finden, einen Praktikumsbetreuer im beruflichen und schulischen Umfeld zu ernennen und eine Praktikumsvereinbarung abzuschließen.
Betreuer im schulischen Umfeld bereiten das Ausbildungspraktikum vor, stehen in regelmäßigem Kontakt mit dem Betreuer im beruflichen Umfeld und überwachen den Ablauf des Praktikums bzw. besuchen den Praktikanten im Betrieb.
Praktikumsbetreuer im beruflichen Umfeld organisieren die Arbeit von Praktikanten, bringen ihnen die im Ausbildungspraktikumsmodul vorgesehenen Kenntnisse und Fähigkeiten bei und bewerten die von den Praktikanten erworbenen Kompetenzen.
Genau wie bei der Berufsausbildung muss ein Arbeitgeber, der einen Praktikanten im Rahmen einer Praktikumsvereinbarung beschäftigen möchte, über die durch die zuständigen Arbeitgeberkammer und Arbeitnehmerkammer erteilte Ausbildungsberechtigung verfügen.