Erwachsene Auszubildende haben Anspruch auf den sozialen Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer, der seit dem 1. Juni 2026 (Index 992,24) 2.771,33€ beträgt.
Der Unterschied zwischen dem sozialen Mindestlohn und der gesetzlich festgelegten Ausbildungsvergütung wird dem Arbeitgeber durch den Staat erstattet.