Erwachsene Auszubildende haben Anspruch auf den sozialen Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer, der seit dem 1. Januar 2025 (Index 944,43) 2.637,79 € beträgt.
Der Unterschied zwischen dem sozialen Mindestlohn und der gesetzlich festgelegten Ausbildungsvergütung wird dem Arbeitgeber durch den Staat erstattet.