Erwachsene Auszubildende haben Anspruch auf den sozialen Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer, der seit dem 1. Mai 2025 (Index 968,04) 2.703,74 € beträgt.
Der Unterschied zwischen dem sozialen Mindestlohn und der gesetzlich festgelegten Ausbildungsvergütung wird dem Arbeitgeber durch den Staat erstattet.