Erwachsene Auszubildende haben Anspruch auf den sozialen Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer, der seit dem 1. Januar 2023 (Index 877,01) 2.387,40 € beträgt.
Der Unterschied zwischen dem sozialen Mindestlohn und der gesetzlich festgelegten Ausbildungsvergütung wird dem Arbeitgeber durch den Staat erstattet.