Um zu einer Erwachsenenausbildung zugelassen zu werden, muss der Auszubildende zum 1. September des Jahres seiner Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens einem Jahr nicht mehr in der schulischen Grundausbildung sein oder unter einem Grundausbildungsvertrag stehen und nachweisen können, dass er während mindestens 12 Monaten (ununterbrochen oder nicht) für mindestens 16 Stunden pro Woche bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen gemeldet war.