Erwachsene Auszubildende haben Anspruch auf den sozialen Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer, der seit dem 1. Januar 2021 (Index 834,76) 2.201,93 € beträgt.
Der Unterschied zwischen dem sozialen Mindestlohn und der gesetzlich festgelegten Ausbildungsvergütung wird dem Arbeitgeber durch den Staat erstattet.